Da das Finanzamt für Körperschaften der Ansicht ist, dass wir mit unserer Hilfe und Beratung von Gewerbetreibenden „Erwerbsstreben Dritter“ fördern, können wir leider keine abzugsfähige Spendenquittung ausstellen.
Als gemeinwohlorientierte Firma schütten wir jedoch keine Gewinne aus und zahlen keine überzogenen Gehälter, die Zuwendungen kommen unserer Sache zu Gute.